Allgemein - von Sebastian am Donnerstag, 5. März 2009 12:01 - 0 Kommentare

Tachoangleichung

Viele verwechseln die Tachoangleichung mit einer Tachojustierung. Die Tachoangleichung wird vorgenommen, wenn man die Felgengröße an seinem Fahrzeug verändert hat. Dadurch verändert sich nicht nur die angezeigte Geschwindigkeit, sondern auch die angezeigten gefahrenen Kilometer. Dabei ist die km-Anpassung kein Delikt, welches man verbotener Weise in einer Hinterhofgarage durchführen lassen muss. Der TÜV verlangt bei Felgengrößenwechsel sogar eine Tachoangleichung. Hierbei wird dann der Tacho

ausgebaut und die Elektronik entsprechend bearbeitet. Die Motorleistung bleibt davon unberührt. Der TÜV hilft Ihnen auch gerne, eine gute Fachwerkstatt zu finden, denn im Zuge der immer komplexer werdenden Elektronik ist nicht jede Werkstatt zu einer Tachoangleichung in der Lage.

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