Allgemein - von Sebastian am Donnerstag, 5. März 2009 12:01 - 0 Kommentare
Tachoangleichung
Viele verwechseln die Tachoangleichung mit einer Tachojustierung. Die Tachoangleichung wird vorgenommen, wenn man die Felgengröße an seinem Fahrzeug verändert hat. Dadurch verändert sich nicht nur die angezeigte Geschwindigkeit, sondern auch die angezeigten gefahrenen Kilometer. Dabei ist die km-Anpassung kein Delikt, welches man verbotener Weise in einer Hinterhofgarage durchführen lassen muss. Der TÜV verlangt bei Felgengrößenwechsel sogar eine Tachoangleichung. Hierbei wird dann der Tacho
ausgebaut und die Elektronik entsprechend bearbeitet. Die Motorleistung bleibt davon unberührt. Der TÜV hilft Ihnen auch gerne, eine gute Fachwerkstatt zu finden, denn im Zuge der immer komplexer werdenden Elektronik ist nicht jede Werkstatt zu einer Tachoangleichung in der Lage.
BMW - 2 Kommentare
Probe gefahren und direkt verliebt
Weitere Artikel in Marken
- Der Lexus SC
- DTM.tv geht an den Start
- Maserati GranTourismo S Premiere
- Der Audi R8 räumt in den USA ab
- BMW Concept CS
Dein Kommentar